Leistungsbewertung

Die Bewertung der Arbeits- und Lernergebnisse der Kinder wird vom Lehrer halbjährlich und in den ersten zwei Schuljahren ausschließlich verbal vorgenommen. Er bewertet den individuellen Grad der erbrachten Leistung für unterschiedliche mündliche, schriftliche und praktische Leistungen im Unterrichtsprozess und stabilisiert und motiviert den Leistungswillen des Kindes.

Leistungsbeurteilung setzt eine gründliche und umfassende Leistungsermittlung voraus.

Dabei unterscheiden wir:

  • Produktorientierte Leistungsermittlung zum Erfassen des erreichten Leistungsstandes am Ende eines Lernabschnittes
  • Prozessorientierte Leistungsermittlung zum Verfolgen des individuellen Lernweges, des Arbeitsverhaltens und der persönlichen Lernfortschritte des Kindes


Die Anforderungen des Sächsischen Lehrplans bezüglich des Umfangs sowie der selbsttätigen und richtigen Anwendung der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bilden bei der Leistungsbewertung die sachliche Bezugsnorm.

Ab Klasse 3 erfolgt die Leistungsbewertung auch durch Zensuren, um allen Schülern einen reibungslosen Übergang zu den weiterführenden Schulen zu gewährleisten.

Richtlinien für Bewertung und Zensierung werden in Anlehnung an die Vorgaben des Sächsischen Staatsinstitutes für Bildung und Schulentwicklung (Comenius-Institut) in der Gesamtlehrerversammlung erstellt.