Leistungsbewertung

Leistungsbewertung setzt eine gründliche und umfassende Leistungsermittlung voraus. Sie bewertet den individuellen Grad der erbrachten Leistung für unterschiedliche mündliche, schriftliche und praktische Leistungen im Unterrichtsprozess und stabilisiert und motiviert den Leistungswillen des Kindes.

Dabei unterscheiden wir:

  • Produktorientierte Leistungsermittlung zum Erfassen des erreichten Leistungsstandes am Ende eines Lernabschnittes
  • Prozessorientierte Leistungsermittlung zum Verfolgen des individuellen Lernweges, des Arbeitsverhaltens und der persönlichen Lernfortschritte des Kindes

Die Anforderungen des Sächsischen Lehrplans und der Bildungsstandards bezüglich des Umfangs sowie der selbsttätigen und richtigen Anwendung der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bilden bei der Leistungsbewertung die sachliche Bezugsnorm.

Die Leistungsbewertung erfolgt durch Zensuren und Ziffernzeugnisse. Zusätzlich zur jeweiligen Zensur wird den Kindern der prozentuale Anteil der erreichten Leistung verdeutlicht. Dadurch wird auch die Leistungsentwicklung innerhalb einer Zensurenspanne dargestellt. Richtlinien für Bewertung und Zensierung werden in Anlehnung an die Vorgaben des Sächsischen Staatsinstitutes für Bildung und Schulentwicklung (Comenius-Institut) in der Gesamtlehrerversammlung erstellt.